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Fundamina

versión On-line ISSN 2411-7870
versión impresa ISSN 1021-545X

Fundamina (Pretoria) vol.19 no.1 Pretoria ene. 2013

 

Staatsdenken und forensische taktik in Ciceros Ligariana

 

 

Tamás Nótári

Universitätsdozent, Károli Gáspár Universität Budapest; Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtswissenschaftliches Institut der Ungarischen Akademie der Wissenschaften

 

 


ABSTRACT

Cicero's speech in defence of Quintus Ligarius (Pro Ligario) delivered in 46 is considered a classic example of deprecatio in both ancient and modern literature. Historically it is an important work as it was Cicero's first oration on the Forum, that is, before the general public after the civil war. In this oratio, Cicero praised Caesar's clementia and seemingly legitimised dictatura. First, we describe the historical background of the oratio and the process of the proceedings; thereafter we examine the issue to determine whether the proceedings against Ligarius may be considered a criminal trial. After an analysis of the genre of the speech, deprecatio, we analyse the appearance of Caesar's clementia in Pro Ligario. In conclusion we focus on the means of style of irony, and highlight an interesting element of the Caesar-Cicero relation and how the orator voices his conviction that he considers the dictator's power and clementia illegitimate.


 

 

Nach der Schlacht bei Thapsos am 6 April des Jahres 46 zôgerte Caesar seine Heimkehr nach Rom langer, bis zum 25 Juli hinaus, was mit groBer Wahrscheinlichkeit weniger mit praktischen, als vielmehr mit taktischen Grunden zu erklâren ist, da die von ihm verordneten MaBnahmen sein Prokonsul C Sallustius Crispus hâtte durchfuhren kônnen. In der Zwischenzeit bewilligte der Senat in Rom Caesar einen Triumphzug mit zweiundsiebzig Liktoren, ein dreijâhriges Amt als Zensor und eine diktatorische Vollmacht fur zehn Jahre.1 Im Triumphzug wegen des Sieges uber seine Feinde in Afrika wurden die Darstellungen des Todes von M Petreius, M Porcius Cato und Q Caecilius Metellus Pius Scipio Nasica mitgefuhrt, was die Gemuter der Senatoren erregt haben muB, da dies Caesars Sieg nicht nur uber Juba, sondern auch uber die Senatspolitik zu demonstrieren hatte. Dieser Triumphzug brachte Caesar eher MiBbilligung ein,2 da mit Triumphzugen Siege uber Feinde im Ausland legitimiert und gefeiert zu werden pflegten.3 Cicero brach erst hiernach sein Schweigen im Senat und hielt im Fruhherbst 46 seine Rede fur Marcellus, die einerseits als eine oratio suasoria, andererseits als eine gratiarum actio fur jene von Caesar erwiesene Gnade zu bewerten ist, mit der Caesar sowohl den Senat von seiner Friedfertigkeit sichern wollte, als auch seine diktatorische Arroganz klar an den Tag legte.

Die Pro Ligario, was sowohl die modernen Wissenschaftler, als auch die antiken Grammatiker als typisches Beispiel fur die deprecatio anzuiuhren pflegen, bzw pflegten,4 ist auch aus historischer Sicht nicht von geringer Bedeutung, da sie die erste forensische Rede Ciceros ist, die er nach Caesars Sieg im Burgerkrieg als Lob der caesarischen clementia und hielt.5 Die vorliegende Arbeit môchte nach einem Ûberblick des Verfahrens gegen Ligarius (1) auf jene Frage eingehen, ob dieses Verfahren als ein wirklicher StrafprozeB angesehen werden kann. (2) Hiernach soll es einerseits auf die Gattung der deprecatio, und andererseits auf das Erscheinen der Begriffe der clementia und der sapientia in der Ligariana eingegangen werden. (3)

1 Quintus Ligarius, der die Quâstur in den 50-er Jahren erreicht hatte,6 war in 50 Legat des Proprâtors Considius Longus in Afrika, und nachdem Considius Ende 50 nach Rom ging, um sich fur das Konsulat zu bewerben, ubernahm Ligarius - Cicero Zeugnis nach wider Willen - die Leitung der Provinz.7 Unmittelbar vor dem Ausbruch des Burgerkrieges ubertrug der Senat die Leitung der Provinz Q. Aelius Tubero, der aber seine Reise nach Afrika nicht sofort antrat. Ob aus Gesundheitsgrunden, oder deswegen, weil er es fur ratsamere hielt die Ereignisse der unmittelbaren Zukunft abzuwarten, ist nicht zu ermitteln. So geschah es, daB noch vor der Anreise des vom Senat ermannten Proprâtors der Pompeianer P Attius Varus, der ehemalige Statthalter Afrikas nach Utica kam, um die Provinz zu ubernehmen und sofort zwei Legionen aufzustellen.8 Ligarius hatte keine andere Wahl, als sich Varus zu fugen,9 da aber die Machtubernahme des Varus jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrte, betrachtete sie sowohl Cicero, als auch Caesar als illegitim.10

Im Frühling des Jahres 49 erschien der vom Senat bevollmâchtigte Proprâtor Afrikas, Q Aelius Tubero vor der Kuste der Provinz,11 Varus und Ligarius lieBen ihn aber weder an Land gehen, noch gewâhrten sie ihm seine Wasservorrâte aufzufullen oder seinen kranken Sohn an Land bringen zu lassen.12 Hierfur trug mit grôBter Wahrscheinlichkeit Varus die Verantwortung, denn nicht nur Cicero,13 sondern auch Caesar erwâhnt nicht in diesem Zusammenhang den Namen des Ligarius.14 Varus mag jener Verdacht zu diesem Schritt bewegt haben, daB er in Tubero einen Caesarianer vermutete. Tubero ging nach diesem gescheiterten Versuch seine Provinz zu ubernehmen nach Griechenland, und kâmpfte dort bei Pharsalos an der Seite des Pompeius, wurde aber spâter von Caesar begnadigt.15

Nach seinem Sieg lieB der Numiderkônig Juba mehrere rômischen Soldaten, die sich Varus ergaben, hinrichten - dies geschah zwar ohne Einverstândnis des Varus, der jedoch nicht in der Lage war Widerstand zu leisten.16 Da Juba sich als starke Stutze der Pompeianer erwies, ehrte ihn der pompeianische Senat mit Titel des Gastfreundes, der caesarianische Senat erklârte ihn wiederum zum Feind des rômischen Volkes. Nach der Schlacht bei Pharsalos sammelten sich die Pompeianer in Afrika, um von dort aus den Kampf gegen Caesar fortzusetzen, und wâhlten den Schwiegervater des Pompeius, Q. Metellus Scipio, den Konsular des Jahres 52 zu ihrem Anfuhrer. Nach dem Sieg Caesars setzte Cato seinem Leben selbst ein Ende, um Caesar nicht jene Genugtuung zu gônnen ihn bestrafen oder begnadigen zu kônnen, Attius Varus und Labienus zogen aber nach Hispanien und kâmpften bis 45 entschieden gegen den Diktator weiter.17

Ligarius geriet nach der Schlacht bei Hadrimentum in Gefangenschaft, Caesar aber begnadigte ihn, weil er - trotz der Tatsache, daB er sich wâhrend des ganzen Burgerkrieges in Afrika aufhielt - sich an den Kâmpfen nicht beteiligt und keine Fuhrungsrolle innegehabt hatte, worauf auch daraus zu schieBen ist, daB er im Bellum Africanum nicht namentlich erwâhnt wird. Caesar lieB jenen gegenuber Gnade walten, die sich in Afrika ohne Kampf ergaben,18 und von den Anfuhrern wurden auch nur diejenigen, so zB Afranius und Faustus Sulla hingerichtet - es bleibt im Unklaren, ob dies auf Befehl Caesars,19 oder ohne sein Wissen geschah20 - die im Kampf gefangengenommen worden waren.

Die Verwandten des Ligarius wandten sich im Sommer 46 an Cicero, er môge sich dafur bei Caesar einsetzen, daB Ligarius nach Italien heimkehren durfe, da trotz der ihm zuteilgewordenen Gnade ihm die Heimkehr bis dahin verwehrt blieb. Cicero sagte Ligarius in zwei, in August und in September geschriebenen, aber ziemlich trocken abgefaBten Briefen seine Hilfe zu.21 Der Stil der Briefe spricht gegen jene Annahme spricht, daB zwischen den beiden eine inniger Freundschaft bestanden hâtte. Es ist nicht zur ermitteln, was Cicero dazu bewegt hat, den Fall des politisch eher unbedeutenden und in die Geschichte nur wegen seiner feindlichen Haltung gegenuber Caesar eingegangenen Ligarius zu ubernehmen, es ist jedoch nicht auszuschlieBen, daB bei der Entscheidung Ciceros - neben der Vermittlung des Brutus zugunsten von Ligarius - sein stândiger Geldmangel eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben kann.22

Cicero hatte seit geraumer Zeit kaum persônlichen Kontakt zum Diktator, er unterhielt aber gute Beziehungen mit Pansa, Hirtius und Postumus, dh mit dem Umfeld Caesars.23 Zusammen mit den Brudern des Ligarius bemuhte sich Cicero die Sache seines Klienten dem Diktator vorzutragen,24 was sich aber umso schwieriger erwies, weil Caesar jenen, die zur Zeit des Burgerkrieges in Afrika aufhielten, nicht milde gestimmt war, und er sie durch das Hinauszôgern ihrer Heimkehr in Unsicherheit halten wollte.25 Cicero, der immer wieder versuchte Ligarius in seinen Briefen Mut einzuflôBen,26 war bereit selbst jene unwurdige Rolle zu ubernehmen Caesar in einer Audienz zusammen mit den Brudern des Ligarius, die sich Caesar zu FuBen warfen, um Gnade fur Ligarius zu bitten.27 Caesar zeigte sich der Bitte nicht abgeneigt, was in den Augen Ciceros einer Amnestie fur Ligarius gleichkam, aber noch nicht als vollendete Tatsache angesehen werden konnte.28

Die Sache des Ligarius schien in die rechte Bahne geleitet worden zu sein, bis in den letzten Septembertagen Lucius Tubero, der Sohn des ehemaligen Statthalters Q. Aelius Anklage gegen Ligarius erhob.29 In seiner Anklage brachte er gegen Ligarius vor, daB er und Varus es nicht zulieBen, daB sein Vater die ihm vom Senat zugeteilte Provinz betrâte. Es ist nicht auszuschlieBen, daB Tubero in seiner Anklage auch jene Tatsache Ligarius zu Lasten gelegt hat, daB er gute Beziehungen zu Juba unterhielt. Es soll darauf hingewiesen werden, daB wir uber die tatsâchlichen Anklagepunkte nur Vermutungen anstellen kônnen, da Cicero in seiner in Oktober 46 auf dem Forum gehaltenen Rede fur Ligarius auf die juristische Natur der Anklage kaum Bezug genommen hat.

Die Verteidigung ubernahmen neben Cicero die zwei Vertrauensmânner Caesars, C Vibius Pansa und A Hirtius. Uber den Verlauf des Prozesses berichtet Plutarch, daB Caesar Ligarius gegenuber feindlich gesinnt gewesen war, was er auch offen kundtat, sich aber durch die Rede Ciceros uberzeugen lieB, und Ligarius trotz seiner Voreingenommenheit freisprach.30 Plutarch nimmt also an, daB der Ausgang des Verfahrens vor Anfang an festgesetzt worden ist, dh daB die Schuld des Ligarius in den Augen Caesars auBer Zweifel gestanden ist, bzw seine Verurteilung als entschiedene Tatsache gegolten hat, und daB der Diktator sich von jener der Rede Ciceros innewohnenden Macht verleiten lieB Ligarius freizusprechen und ihn nach Italien zuruckkehren zu lassen. Ligarius blieb auch im weiterem seiner republikanischen Haltung treu, er schloB sich Brutus an, und beteiligte sich am Attentat an Caesar an den Iden des Mârz 44,31 wofur er samt seiner Familie von Antonius proskribiert wurde.32

So eindrucksvoll auch die Erzâhlung Plutarchs sein mag, sollen hier einige Zweifel bezuglich des Wahrheitsgehaltes seiner Version der Ereignisse geâuBert werden.33 Wenn Caesar Ligarius nicht feindlich gesinnt war, warum lieB er es uberhaupt zum Verfahren kommen? Es ist allerdings unwahrscheinlich, daB er es darauf abgesehen hat Ligarius zu verurteilen, denn Pansa als Vertrauensmann Caesars hâtte die Verteidigung kaum ubernommen, wenn er von einem unerbittlichen HaB des Diktators gegenuber Ligarius uberzeugt gewesen wâre, bzw Caesar hâtte ihn Ligarius nicht verteidigen lassen, wenn er ihn nicht von Anfang an hâtte begnadigen wollen.34 Caesar war sich daruber im Klaren, daB Ligarius keinen ausschlaggebenden EinfluB unter den Pompeianern in Afrika gehabt, und daB fur die Ereignisse die Verantwortung bei Varus, Cato, Metellus und Labienus gelegen hatte. Mit der Freisprechung des Ligarius kann er den Anfuhrern der in Hispanien kâmpfenden Truppen eine friedfertige Botschaft gesendet haben wollen.35

Es erscheint wahrscheinlicher, daB Caesar von Anfang an vorhatte Ligarius freizusprechen, um wieder ein Beweis fur seine clementia zu liefern, wobei er allerdings den Anschein zu meiden hatte, als sei der ProzeB nur als ein Propagandaakt gedacht. Deswegen war er bemuht vorzutâuschen, daB er trotz seiner Uberzeugung bezuglich der Schuld des Ligarius bereit sei sich von der Eloquenz Ciceros erweichen zu lassen.36 AuszuschlieBen ist auch jene Môglichkeit nicht, daB Caesar - indem er die Bestrebung Ciceros den alten Pompeianern Gnade bei ihm zu erwirken zu seinen eigenen Zwecken verwendete37 - jenen Teil seiner Anhângerschaft, die mit seiner allen offenstehenden clementia nicht einverstanden waren, davon uberzeugen wollte, daB er mit seiner Friedenspolitik imstande sein sowohl seine friedfertigeren Anhânger, als auch seine ehemalige Feinde fur sich zu gewinnen.38

Bei der Beurteilung der Rolle Ciceros im ProzeB gegen Ligarius geht Drumann auf die môglichen Motive des Redners nicht ein, aber es ist anzunehmen, daB er bei seinem ausgesprochen negativen Cicerobild sein Urteil ungunstig hâtte ausfallen mussen.39 Gelzer und Klass sind differenzierterer Meinung, und vermuten, daB Cicero versucht hat die caesarische Propaganda zu seinem eigenen Nutzen auszuschlachten, indem er dadurch sein politisches Programm zu verwirklichen suchte, da er der Uberzeugung gewesen sein konnte, daB je mehr ehemaligen Pompeianern Caesars Gnade zuteilwird, und eine je stârkere Position die Optimaten im ôffentlichen Leben einnehmen, um so einfacher wird es sein die alte Republik wiederherzustellen. Dieses Ziel glaubte ihres Erachtens Cicero dadurch erreichen zu kônnen, indem er Caesar in gewisser Weise an seine programmatischen Leitworte und politischen Wertvorstellungen bindet.40 Die aktuelle Lage erforderte von Cicero enormes Taktgefuhl, strategisches Urteilskraft, innere Festigkeit und Flexibilitât. Die spâteren Ereignisse, die Schlacht bei Munda und die Ermordung des Diktators machten es deutlich, daB sowohl Cicero, als auch Caesar die Ziele der anderen Partei falsch eingeschâtzt hatten.41

Jene clementia, mit der Caesar den Fall des Ligarius behandelte, war nicht nur den unlângst in Afrika kâmpfenden, sondern auch den sich in Hispanien zu neuem Kampfe rustenden Pompeianern eine Botschaft, und die Rolle Ciceros im ProzeB sicherte der Sache einerseits die nötige Öffentlichkeit, andererseits den Anschein der Objektivität Caesars.42 Zugleich aber bot der ProzeB gegen Ligarius auch Cicero eine gunstige Chance - obwohl seine Rede in den Augen mancher Republikanern als eine schamlose adulatio Caesaris erschienen sein mag43 - den Diktator an sein clementia-Programm binden, und den ehemaligen Pompeianern eine Ruckkehr in die Politik ermöglichen zu können.44 Es ist im Gegensatz zu Walsers Ansicht - wonach Cicero die Sache des Ligarius aus bloBer Eitelkeit und Selbstuberschätzung vertrat,45 - wahrscheinlich, daB Cicero nicht aus politischer Blindheit oder aus Selbstgefälligkeit die ihm zugeteilte Rolle in jenem von Caesar auf die Buhne gestellten Schauspiel annahm, oder daB er geglaubt hâtte mit seiner rednerischen Genialität die Klarsicht des Diktators truben zu können. Vielmehr wurden seine in einem an Servius Sulpicius Rufus geschriebenen Brief geâuBerten Befurchtungen wahr:46 er wurde wieder zur Stellungnahme gezwungen, und wurde wiedererpreBbar - vorausgesetzt wir nehmen seine den im Exil lebenden Freunden, so z.B. an Ligarius gemachten Versprechungen ernst.47 Cicero als Politiker verfugte uber genugend Urteilskraft um einsehen zu können, daB der Staat nur in jenem Fall in völlige Anarchie gerät, wenn sich beide Seiten zu gewissen Kompromissen bereit zeigen. Er lieB sein Talent und Ansehen allerdings nicht kompromiBlos zu den Zwecken Caesars miBbrauchen: in seiner Ligariana versuchte er alles, was in seiner Macht stand, um die Irrtumer der Pompeianer zu rechtfertigen und zu entschuldigen, bzw er nahm die Gelegenheit wahr an der Stellung des Diktators und den MiBstânden des ôffentlichen Lebens Kritik zu uben.48

Das Verhalten Caesars im Fall des Ligarius zeigt gewisse Parallelen mit der Haltung, die er Marcellus gegenubereinnahm. An der Heimkehr des Marcellus aus dem Exil war Caesar selber auch interessiert, einerseits weil er durch seine Begnadigung seine clementia demonstrieren konnte, und andererseits weil er dadurch, daB Marcellus, einer der entschiedensten Anhânger der alten Republik die ihm erwiesene Gunst annahm, seine Diktatur legitimieren konnte.

Obwohl die Heimberufung des Marcellus schon entschiedene Tatsache war, versuchte Caesar den Eindruck zu erwecken, daB er sich nur der Bitte des Senats beugte und Marcellus aus dem Exil heimkehren lieB. Piso erwâhnte Marcellus anscheinend nur zufâllig in seiner im Senat gehaltenen Rede,49 worauf ein gleichnamiger Vetter des Marcellus sich Caesar zu Fußen warf und ihn um Gnade fur den im Exil lebenden Republikaner anflehte, dessen Bitte sich auch der Senat anschloß. Caesar zeigte sich der Bitte nichtganz abgeneigt, worauf Cicero seine Dankrede hielt, in der er Caesars GroBzugigkeit lobpreiste. Es ist mit groBer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß wir es im Fall des Ligarius mit einer âhnlichen Choreographie zu tun haben, denn wenn Caesar ohne den spektakulâren Prozeß Ligarius hâtte heimkehren lassen, hâtte seine Entscheidung keinen Propagandawert gehabt.

2 Die Pro Ligario wirft einige schwer beantwortbare Fragen auf. Warum versuchte Cicero nicht damit zu argumentieren, daß Ligarius einen âußerst begrenzten Einfluß auf die Ereignisse in Afrika gehabt hatte, da das Kommando Varus und Cato innegehabt hatten, und daher sie fur das mit Juba geschlossene Bundnis zu tragen gehabt hätten? Warum bemuhte sich Cicero nicht die Anklagepunkte Tuberos zu widerlegen? Warum ubernahm Cicero uberhaupt die Verteidigung des Ligarius, wo er mit den Tuberones eine ausgesprochen gute, mit den Ligarii aber fast so gut wie keine Beziehung unterhielt?50 Ferner stellt sich die Frage, ob wir es bei dem Fall des Ligarius mit einem wirklichen Prozeß - injuristischen Sinne des Wortes -, bzw bei der Rede fur Ligarius mit einer echten Gerichtsrede zu tun haben, und ob Caesar als Richter uber Ligarius als Angeklagten zu urteilen hatte? Mit einer zufriedenstellenden Antwort auf die letzte Frage wurden sich einige der anderen Fragen erübrigen.

Der allgemein verbreiteten Meinung nach könnte diese Frage bejahend beantwortet werden, und fur diese Annahme scheinen auch einige Stellen der Rede zu sprechen. Cicero bezeichnet Tubero als einen Anklâger, dessen politisches Vorleben genausowenig frei von Makeln ist, wie das des Angeklagten,51 bzw Ligarius als geständigen Angeklagten.52 Die Anklage wird von Baumann als crimen maiestatis imminutae spezifiziert, und aus der historischen Situation läßt sich folgern, daB in spâterer Zeit die Tat des Ligarius unter die Bestimmungen der lex Iulia maiestatis hätte fallen mussen.53 Da Augustus in seinem Gesetzestext die Tatbestânde der fruheren Gesetzgebung wiederholte,54 ist es uberaus wahrscheinlich, daB die Tat des Ligarius als staatswidriges Verbrechen qualifizieren läßt. Es gilt allerdings zu betonen, daß weder der Ausdruck "maiestas" in der Ligariana vorkommt, noch Cicero die rechtliche Natur der Anklage gegen Ligarius nâher definiert.55

Gegen die Annahme eines gewöhnlichen Strafprozesses spricht jene Tatsache, daß das Verfahren in der Abwesenheitv des Ligarius abgehalten wurde. Die römische Rechtspraxis ermögliche zwar eine Verurteilung des Angeklagten in seiner Abwesenheit, vor Prozeßbeginn muBte er aber vor Gericht geladen und ihm die Möglichkeit gegeben werden sich vor Gericht zu verteidigen werden,56 was bei Ligarius mit Sicherheit nicht erfolgte, da ihm Caesar ausdrucklich verbot Italien zu betreten. Ein Prozeß wegen des crimen maiestatis imminutae hätte eigentlich vor der von Sulla aufgestellten quaestio perpétua de maiestate stattfinden müssen, da Caesar weder die Zuständigkeit der sullanischen Gerichtshôfe ânderte, noch die leges Corneliae auBer Kraft setzte, und da sein Reform im Jahre 46 bezuglich der Besetzung der Gerichtshöfe57 die Zuordnung der einzelnen Tatbestânde zu den jeweiligen Gerichtshôfen nicht beruhrte. Das Verfahren gegen Ligarius fand aber, wie gesagt, nicht vor einem ordentlichen Gerichtshof, sondern vor Caesar als Richter statt.58 Gegen die Anklage wegen maiestas scheint auch zu sprechen, daB der Anklâger diese Straftat wahrscheinlich in dem mit Juba geschlossenen Bundnis zu erblicken glaubte,59 was Caesar schon nach der Schlacht bei Thapsos, dh vor der Begnadigung des Ligarius bekannt gewesen sein muß.60

Diese Schwierigkeiten könnten mit Hilfe jener These Mommsens uberbruckt werden, wonach das Imperium der Magistrate auch die richterliche Gewalt in Strafsachen beinhaltete,61 die zwar durch die provocatio ad populum eingeschrânkt wurde, von dieser Einschrânkung allerdings die außerordentlichen imperia, so das Dezemvirat des 5. Jahrhunderts, das zweite Triumvirat und die sowohl von Sulla, als - seiner Meinung nach - auch von Caesar bekleidete dictatura rei publicae constituendae nicht betroffen waren.62 Diese These Mommsens wurde von Bleicken und Kunkel grundsâtzlich erschuttert, die behauptet haben, daB die provocatio dem rômischen Burger zwar Schutz vor der coercitio geboten, die richterliche Gewalt jedoch nicht beruhrt hatte.63 In diesem Sinne kann das caesarische imperium nicht als auBerordentliche Vollmacht bezeichnet werden, weil Caesar sich den Titel eines dictator rei publicae constituendae zugelegt hat.64

Für die auBerordentliche Strafgewalt des Diktators weiß allerdings Mommsen nur von einem Fall, und zwar dem Prozeß gegen Ligarius zu berichten.65 Seine These untermauert er mit jenem Satz der Ligariana, nach der die Anklage sich nicht die Verurteilung, sondern die Ermordung des Ligarius zum Ziel gesetzt hat,66 was selbst bei Sulla niemand hätte erwirken kônnen, denn er hätte seine Feinde aus eigenem Entschlß, und nicht , auf das Betreiben anderer tôten lassen.67 Mommsen fugte dieser Stelle jene Erklârung hinzu, daB aufgrund dieser anzunehmen sei, Caesar hâtte als Richter, dessen Vollmacht dem sullanischen Imperium gleichkam, uber Ligarius geurteilt.68 Unseres Erachtens besagt die erwâhnte Stelle nicht, daß Caesar als Magistrat die richterliche Funktion im Prozeß gegen Ligarius ausgeubt hâtte, denn Cicero betont gerade, daß Sulla seine Feinde durch Proskriptionen, nicht aber durch Gerichtsurteile und Schuldbeweise aus dem Wege râumte. Wenn daher die Vollmacht Caesars mit jener Sullas gleichzusetzen ist, bedeutet dies nur, daß er uber die im Burgerkrieg Besiegten uneingeschrânkte Macht besaß.69 Die Stelle, die besagt, daB Tubero mit allen Mitteln anstrebte dem Leben des Ligarius mit Caesars Hilfe ein Ende setzen zu kônnen, deutet wiederum an, daß Caesar - genau wie Sulla - Herr uber Leben und Tod der besiegten wurde, ihn aber an der Ausubung seiner clementia Tubero hindert wollte.

Im Zusammenhang mit der Erzâhlung Plutarchs und der Rolle Ciceros im ProzeB gegen Ligarius lohnt es sich den hôchst zutreffenden Satz von McDermott zu zitieren: "Thus, a sad picture of the orator emerges, no longer king of the courts, but courting a king. "70 Wie es die Ereignisse der nâchsten Jahre zeigte, muß Cicero auch dieses Gefuhl gehabt haben. Was die Frage nach der Natur des Prozesses anbelangt, muB unserer Meinung nach festgehalten werden, daß das Verfahren nicht als ordentliches Strafprozeß bewertet werden kann, da die Entscheidung und die Urteilsmacht nicht bei der quaestio de maiestate, sondern in den Hânden Caesars lag, der allerdings als Diktator nicht jene Vollmacht besaB uber rômische Burger in Strafsachen Urteile fâllen zu können.

3 Jene These, daß das Verfahren gegen Ligarius kein Kriminalprozeß im eigentlichen Sinne des Wortes genannt werden kann, wird auch durch die Zuordnung der Ligariana zur Gattung der deprecatio untermauert,71 denn eine deprecatio diente nicht zur Verteidigung vor Gericht, sondern - wie bei es bei dem Auctor ad Herennium zu lesen ist - zur Beeinflussung der Machthaber.72 Wenn sich Cicero im Verfahren gegen Ligarius fur eine Redegattung entschieden hat, die vor einem Gerichtshof nicht hâtte anwenden kônnen,73 so läßt dies vermuten, daß Caesar uber die Sache des Ligarius nicht als Magistrat zu entscheiden hatte. Cicero âuBerte sich schon am Anfang seiner Rede so, daß er sich an Caesar nicht als einen Richter wende,74 sondern daß sein Ziel darin bestunde das Mitleid des Diktators fur Ligarius zu erwecken,75 da sich Pansa bereits ausfuhrlich mit der Widerlegung der einzelnen Anklagepunkte befaBt hat.76 Der Zweck der deprecatio besteht nicht in der defensio facti, sondern in der ignoscendi postulatio, dh darin, fur jemanden Gnade zu erflehen.77 Es gilt aber festzuhalten, daB die Ligariana dennoch als vollwertige Gerichtsrede gewertet werden kann, da Cicero mehrere - auch sachlich gewichtsschwere - Argumente zur Verteidigung des Ligarius angefuhrt hat,78 obwohl die zur Erweckung der misericordia dienenden loci communes,79 so zB die Berufung auf die humanitas, die fortuna und die rerum commutatio in der Rede uberwiegen.80 Da die deprecatio aber vor Gericht eigentlich fehl am Platz gewesen wâre, und die Redner hauptsächlich im Senat oder im consilium zu ihr griffen, muß es den zeitgenössischen Hörern klargeworden sein, daß Cicero die Lage durchschaut, und das als Gericht getarnte, von Caesar inszenierte Schauspiel zu seine eigenen Gunst mit Brillianz ausgenutzt hatte.81

Die logischen und psychologischen Argumente bilden naturlich in der Ligariana eine geschlossene Struktur,82 und die misericordia-Topoi, die dazu dienen sollten Caesars clementia wachzurufen, sind mit groBem Geschick und wirkungsvoll plaziert. Gleich im Exordium macht Cicero klar, daB er in seiner Rede, die auf die misericordia des Diktators einwirken soll,83 nicht auf die liberatio culpae, sondern auf die errati venia plädiert, da Ligarius sich keines Verbrechens schuldig gemacht hat, als er sich Pompeius anschloB,84 sondern nur wegen seines Irrtums, das er mit vielen geteilt hat, der Gnade des Diktators bedarf.85 Um die eigentliche Motivation, der die Anklage entsproß, aufzudecken, weist er immer wieder auf die pompeiusfreundliche Haltung der Tuberones hin.

Nach der narratio, in der Cicero eine betont emotionsfreie Darstellung der Fakten bietet,86 wendet er sich - trotz deines Versprechens auf eine Verteidigung zu verzichte - der Verteidigung des Ligarius zu,87 und dabei kontrastiert er die Grausamkeit der Tuberones, die Caesar daran hindern wollen, Gnade walten zu lassen, mit dem Flehen und den Tränen des Ligarius, bzw mit der uberaus menschlichen und gnâdigen Einstellung Caesars.88 Damit versucht er einerseits die clementia Caesars von den Anklägern ab-und seinem Klienten zuzuwenden,89 andererseits die crudelitas, mit der die Tuberones Ligarius beschuldigt haben, auf die Ankläger zuruckfallen zu lassen.90 Er zeichnet starke Gegensâtze zwischen den allgemeinen miseria des Burgerkrieges und der misericordia Caesars, dem allgemeinen luctus und seiner lenitas, bzw der allgemeinen crudelitas und der clementia des Diktators.91 Er stellt hierbei die humanitas Caesars als die schônste Erscheinungsform seiner misericordia und seiner clementia in den Vordergrund, was auch von Quintilian als einer der Hauptzwecke der deprecatio charakterisiert wird.92 Mit der Betonung der caesarischen humanitas môchte Cicero den Diktator gleichsam dazu zwingen dieser Tugend weiterhin treu zu bleiben,93 bzw den Tuberones ihre einstigen studia humanitatis ins Gedâchtnis rufen,94 und schafft damit ein Kontrast zwischen den friedfertigen und groBzugigen Parteigângern Caesars und der Kleinlichkeit der Anklâger.95

Er legt es Caesar als Pflicht bei seinen propagandistisch propagierten Tugenden auszuharren, da misericordia und lenitas wâhrend des Burgerkrieges seine Leitworte gewesen sind, und seine humanitas von seinenAnhängern und seine clementia vom ganzem Imperium bezeugt werden können. Es ist nicht schwer zu erkenne, daß Cicero gerade mit diesen Mitteln das Selbstbild Caesars zur Verstârkung der Wirkung seiner deprecatio gebraucht.96 Der Zweck der nâchsten, emotional stark gefullten Paragraphen wird durch jene Passagen verdeutlicht,97 in denen er Ligarius von der Schuld freizusprechen versucht, daB er selbst nach dem Tode des Pompeius den Kampf gegen Caesar zusammen mit dem inzwischen vom Staatsfeind erklârten numidischen König Juba fortgesetzt hat.98 Es ist mit groBer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß die Tuberones besonderen Wert aufjene Tatsache legten, daß Ligarius nach dem Tode des Pompeius auf der Seite der Pompeianer gestanden hatte, um damit Cicero jenen Wind aus den Segeln spannen zu kônnen, daß sie selbst auf der Seite des Pompeius gekâmpft hatten.99 Somit hat die Argumentation jene Aufgabe, die Sympathie des Diktators fur Ligarius zu gewinnen, und zugleich den Redner uber die Unklarheiten seiner Beweisfuhrung hinwegzuhelfen.100

Die affektgeladene Steigerung erreicht ihren Hôhepunkt in der peroratio, in der dem Diktator eingeprâgt wird, daß er praktisch keine andere Wahl hat, als sich in der Tugend der clementia zu uben.101 Cicero betont wiederholt, daß er mit seiner Rede nichts anderes im Sinn hatte, als auf die humanitas, die clementia und die misericordia des Diktators einzuwirken, im Rahmen einer praeteritio vergißt er aber nicht zu erwâhnen, daB er bemuht war, die Anklagepunkte gegen Ligarius mit faktischen Argumenten zu widerlegen.102 Die peroratio ist immer jener, der klassischen Aufteilung nach der Aufgabe der commovere zugeordnete Teil der oratio, in der der Redner die Gefuhle seiner Hôrer anspricht.103 Diese Wirkung konnte in der deprecatio der Ligariana mit gröBerem Nachdruck zur Geltung kommen, da Cicero betonte, daß das Verhalten des Ligarius nicht aus HaB gegen Caesar herruhrte,104 und daß Ligarius zur Zeit des Burgerkrieges nicht aus seiner eigenen Entscheidung in Afrika blieb, wo er doch seine Verwandten schmerzlich vermißte,105 bzw wie viele Verdienste um Caesar die Ligarii schon in der Vergangenheit erworben,106 und wie viele sich aus ganz Italien in Trauerkleidung eingefunden hatten, um den Diktator um Gnade fur Ligarius anzuflehen.107 Cicero berief sich auf die anderen bereits zuteil gewordene Begnadigung,108 auf die Tugenden Caesars, die der Diktator in sein Propaganda aufgenommen hatte, dh auf seine clementia,109 misericordia,110 humanitas,111 liberalitas112 und bonitas,113 und hob hervor, daß jene Sterblichen, die sich ihrer Mitmenschen erbarmen, den Gôttern gleich werden wurden.114 Somit verwandte Cicero - ohne die von Caesar fur den Verlauf des Verfahrend aufgestellte Choreographie zu verwerfen - das caesarische clementia- und misericordia-Popaganda zu seinem eigenen Zwecken, dh im Interesse seines Klienten.115

In der Ligariana kommen die Wertbegriffe "clementia"116 und "misericordia"117 je sechsmal vor, womit diese zu den wichtigsten, von Caesar erforderten Verhaltensregeln werden. Die Tugend der clementia tritt in diesem Kontext - im Gegensatz zur temperantia animi der Pro Marcello - im Sinne des ignoscere 118 und der Gnade in den Vordergrund,119 was Cicero von Caesar, dh dem parens patriae erwartet.120 Zum Kontext des ignoscere gehôren neben der clementia121 die humanitas122 und die misericordia123 Ti wodurch sowohl die clementia, als auch die misericordia zu Ausdrucksformen der humanitas Caesaris werden.124 Um die Môglichkeit der Heimkehr fur Ligarius zu erwirken zollt Cicero der GrôBe Caesars den gebuhrenden Preis, indem er hervorhebt, daß der Diktator sich besonders dadurch auszeichnet, daß er sich - selbst nach seinem Sieg - seinen ehemaligen Feinden gegenuber großzugig erzeigte,125 was Grund genug dafur sein kann, daB selbst die besiegten seinen Sieg als Gewinn betrachteten.126

Der Lob der caesarischen clementia wird damit eingeleitet, daB Cicero uber seine eigenen, Caesar gegenuber gehegten Argwohn spricht,127 um hieraus einen môglichst hohen Gewinn fur seinen Klienten ziehen zu können: er behauptet Ligarius sei der Gnade Caesars wurdiger, als er selbst, da sein Klient niemals Stellung gegen Caesar bezogen hatte, und seine anscheinend feindliche Haltung nur auf das ungluckliche Zusammenspiel der Zeitumstande zuruckzufuhren sei. Zugleich verleiht er jener Uberzeugung Ausdruck, daB selbst wenn die Anfuhrer des Widerstandes gegen Caesar die Friedensbedingungen des Diktators akzeptierten, sie ihren Ideen nicht untreu sein wurden, sondern sich nur dem Gebot des Verstandes fugen wurden. Es ist naturlich höchst zweifelhaft, in wie weit die Worte Ciceros in den Ohren der Pompeianer authentisch klangen, da sie ihn wahrscheinlich langst als Verrater betrachteten.128

Ebenfalls fragwurdig ist es, wie weit das Lob der caesarischen clementia Cicero aus dem Innersten seines Herzen gekommen sein mag, da Cicero - obwohl er sich, um den Frieden und die Konsolidierung der Gesellschaft mit Caesar sichern zu kônnen, als Machtwerkzeug der caesarischen Propaganda gebrauchen, bzw miBbrauchen lieB - die inneren Vorbehalte und Antipathien gegen den inzwischen zum einzigen Machthabenden gewordenen einstigen Rivalen sicherlich nicht restlos verdrangt hat. Bei der Erwahnung Caesars als Vater,129 bzw dem Leugnen des Einflusses seiner eigenen Leistung auf die Entscheidung Caesars130 kann der ironische Unterton nicht überhört werden.131 Hôchstwahrscheinlich erkannte Cicero Caesars Machtubernahme nicht als legitim an, da er die Idee der libera res publica nie aufgab,132 aber er war bemuht seine Enttauschung und Verbitterung uber die Lage in zweideutige Formen zu kleiden.133 Wenn Caesar das Verfahren gegen Ligarius als ProzeB zu tarnen versuchte, so ist mit gutem Grund anzunehmen, daß Cicero - indem er den Diktator als pater" anredete und ihm dadurch seine Richterwurde nahm - seine Ironie mit schmeichelnden Formulierungen tarnte.134 Ebenfalls aus solchen Grunden kann er die deprecatio als Redegattung gewâhlt haben, die fur eine ProzeBrede eher ungeeignet war, bzw deswegen mag er auf die Erwâhnung der iustitia und der aequitas in der Ligari ana verzichtet haben. Trotz der leisen, aber dennoch unuberhôrbaren Kritik an Caesars Stellung stellte Cicero die propagandistischen Wertbegriffe, bzw Herrschertugenden in den Dienst seines eigenen Zieles, dh der Begnadigung des Ligarius.135

Den Begriff der sapientia gebraucht Cicero in der ganzen Rede nur ein einziges Mal, und zwar - genauso, wie in der Pro Marcello - als Synonym fur die politische Einsicht, bzw Vernunft,136 jene Tatsache aber, daß wâhrend in der Pro Marcello die sapientia eine zentrale Rolle spielt, sie in der Ligariana stark in den Hintergrund tritt, ist aus den Entstehungsgrunden der beiden Orationen zu erklâren. Der primâre Zweck der Pro Marcello war die Zukunft des Staates unter der Herrschaft Caesars als primus inter pares darzustellen, der der Ligariana die Erlangung der Möglichkeit der Heimkehr fur Ligarius. Da sich die Pro Marcello in erster Linie mit dem Schicksal des Gemeinwesens befaBt, tritt dort die Rolle der clementia in den Hintergrund, während sie in der Ligariana, die sich auf die Person des Ligarius konzentriert, in den Vordergrund geruckt wird, bzw da die Pro Ligario gleichsam als eine Botschaft an die Anfuhrer des Widerstandes in Hispanien gedacht war, empfahl es sich ein Bild des Caesar clemens, anstatt das des Caesar sapiens zu zeichnen, dh eines Caesars, der bereit ist zu vergeben und zu vergessen. Die Pro Marcello wurde im Senat als eine Dankrede an Caesar und als Mahnrede an die Senatoren gehalten, und Cicero empfand, daB der Begriff der sapientia ein Bindeglied zwischen der einander gegenuberstehenden Seiten schaffen kônnte, wâhrend bei der auf dem Forum gehaltenen Pro Ligario, deren Hôrer gleichsam das ganze rômische Volk war, hielt er es fur angebrachter den Schlusselbegriff der Popularen, die clementia zu betonen.137 Gut zu erkennen ist auch jene - von Cicero gut wahrgenommene - Verânderung der Volksstimmung, die sich zwischen den Zeitpunkten der beiden Reden vollzog:138 die Ligariana entbehrt jenes vorsichtigen Optimismus, der in der Pro Marcello zu spuren ist, als ob Cicero inzwischen die Hoffnung aufgegeben hâtte, daß Caesar die alte Republik wiederherstellen wird.139

McDermott zâhlte die Pro Ligario nicht zu den Glanzstucken des ciceronianischen Corpus, hob aber hervor, daB sie im Lebenswerk gerade wegen der Anwendung der Ironie als stilistischen Mittels einen nicht zu unterschatzenden Platz einnimmt.140 Es mag kein Zufall sein, daB sich in der Institutio oratoria des Quintilians, eines der grôBten Verehrer der ciceronianischen Redekunst nach der Pro Cluentio und der Pro Milone die Pro Ligario die am dritthâufigsten zitierte Rede ist, was der Ligariana einen besonderen Rang sichert, insbesondere unter Berucksichtigung jener Tatsache, daB wahrend die Cluentiana aus zweihundertzwei und die Miloniana aus hundertfunf, die Ligariana nur aus achtunddreiBig Paragraphen besteht.

Zum SchluB der vorliegenden Ausfuhrung lohnt es sich kurz jenen Passagen der peroratio der Ligariana etwas Aufmerksamkeit zu widmen, in welchen Cicero seine Ansichten uber die Illegitimitat der caesarischen Machtausubung durchschimmern laßt.141 Caesar auBerte sich dahin, daB die Gegenseite, dh die Partei des Pompeius jeden zu ihren Feinden zahlte, der nicht zu ihnen gehôrt, wahrend er jeden zu den seinen rechnet, der nicht gegen ihn Stellung bezog.142 Hier zeichnet sich jener Gegensatz zwischen den Charakteren des Pompeius und des Caesars pragnant ab, von der Cicero schon in der Pro Marcello sprach, daB namlich im Falle des Sieges der Pompeianer selbst ihre Parteiganger ein - von Pompeius schon vorher angekundigtes - Blutbad befurchteten.143 Caesar strebte danach mit seiner clementia gerade das Gegenteil zu verwirklichen, um seine Feinde - wie Cicero nach dem Tode des Diktators bemerkte - mit dem Schein seiner GroBzugigkeit fesseln zu kônnen.144 Aus dieser Passage der Ligariana konnte aber Caesar die Ironie heraushôren: daB namlich Pompeius diese Aussage deswegen leisten konnte, weil er aufgrund einer legitimen Bevollmachtigung und fur den Erhalt der legitimen Staatsverfassung kampfte, wahrend Caesar nach dem Umsturz der Republik trachtete, und daher er als illegitimer Imperator keine andere Wahl hatte, als den Besiegten seine clementia zuteilwerden zu lassen.

 

 

1 Dio Cassius 43 14 3-7; 43 19 3. Vgl E Meyer Caesars Monarchie und das Prinzipat des Pompeius Innere Geschichte Roms von 66 bis 44 v. Chr. (Stuttgart-Berlin, 19223) S 384;         [ Links ] M Gelzer Caesar, der Politiker und Staatsmann (Wiesbaden, 19606) S 257;         [ Links ] HW Montague "Advocacy and politics: The paradox of Cicero's 'Pro Ligario'" (1992) 113/4 American J of Philology S 559-574;         [ Links ] WC McDermott "In Ligarianam" (1970) 101 Transactions of the American Philological Association S 317-347, 318.
2 Vgl Plutarchos Caesar 56 7.
3 R Werner "Caesar und der römische Staat" in Sodalitas, Scritti in onore di Antonio Guarino, I (Napoli, 1984) S 233-263, 255.         [ Links ]
4 Vgl Quintilian Inst 5 13 5.
5 McDermott (Fn 1) S 317; G Walser "Der Prozess gegen Q. Ligarius im Jahre 46 v. Chr." (1959) 8 Historia S 90-96, 90.
6 TRS Broughton The Magistrates of the Roman Republic, I-III (New York, 1951-1960) Bd 2 S 223, 581; Bd 3 S 35.
7 Cicero Pro Ligario 2.
8 Caesar civ 1 31 2.
9 Walser (Fn 5) S 90.
10 Cicero Pro Ligario 3; Caesar civ 1 31 2.
11 Cicero Pro Ligario 27.
12 Pomp D 1 2 2 46: Pomponius libro singulari enchiridii.
13 Cicero Pro Ligario 22.
14 Caesar civ 1 31 3.
15 Walser (Fn 5) S 91; McDermott (Fn 1) S 321.
16 Caesar civ 2 44.
17 Walser (Fn 5) S 91; McDermott (Fn 1) S 321ff.
18 Vgl Cicero Pro Ligario 19: "Cognita vero dementia tua quis non eam victoriam probet in qua occiderit nemo nisi armatus?"
19 Dio Cassius 43 12 3.
20 Bell Afr 95.
21 Cicero fam 6 13 1; 6 14 1.
22 McDermott (Fn 1) S 323.
23 Cicero fam 7, 7, 6; 6, 12, 2.
24 Idem 6 13 2.
25 Idem 6 13 3.
26 Idem 6 13 14.
27 Idem 6 14 2: "cum fratres et propinqui tui iacerent ad pedes et ego essem locutus quae causa, quae tuum tempus postulabat."
28 Walser (Fn 5) S 92.
29 Zu Q Aelius siehe W Kunkel Herkunft und soziale Stellung der römischen Juristen (Graz-Wien-Köln, 1967) S 37.
30 Plutarchos Cicero 39 5-6.
31 Plutarchos Brutus 11.
32 Walser (Fn 5) S 93.
33 K Kumaniecki "Der Prozess gegen Q. Ligarius" (1967) 95 Hermes S 434-457, 440ff. Zur philologischen Problematik der Ligariana siehe ausführlicher C Loutsch "Ironie et Liberté de Parole: Remarques sur l'exorde ad Principem du Pro Ligario de Cicéron" (1984) 62 Revue des Etudes Latines S 98-110; CP Craig "The central argument of Cicero's speech for Ligarius" (1984) 79 Classical Journal S 193-199.
34 S Rochlitz Das Bild Caesars in Ciceros Orationes Caesarianae', Untersuchungen zur dementia' und sapientia Caesaris' (Frankfurt am Main-Berlin-Bern-New York-Paris-Wien, 1993) S 118.         [ Links ]
35 Walser (Fn 5) S 95.
36 Kumaniecki (Fn 33) S 439f, 442.
37 McDermott (Fn 1) S 327.
38 W Drumann & WKA Groebe Geschichte Roms in seinem Übergange von der republikanischen zur monarchischen Verfassung, oderPompeius, Caesar, Cicero und ihre Zeitgenossen; nach Geschlechtern und mit genealogischen Tabellen, I-VI (Königsberg, 1899-1929) Bd 3 S 636ff; Bd 6 232ff; Rochlitz (Fn 34) S 119.
39 Drumann & Groebe (Fn 38) Bd 3 S 63.
40 M Gelzer "Tullius (29)" in RE 7 A S 1011-1018, 1017; J Klass Cicero und Caesar, Ein Beitrag zur Aufhellung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Berlin, 1939) S 188f.
41 Walser (Fn 5) S 96.
42 McDermott (Fn 1) S 325.
43 Cicero Att 13 20 4.
44 Gelzer (Fn 1) S 283; Kumaniecki (Fn 33) S 453.
45 Walser (Fn 5) S 96.
46 Cicero fam 4 4 4.
47 Vgl idem 6 13 14; Cicero Att 13 20 4.
48 Rochlitz (Fn 34) S 119f.
49 Cicero fam 4 4 3.
50 Walser (Fn 5) S 93; McDermott (Fn 1) S 322.
51 Cicero Pro Ligario 10: "arguis fatentem. Non est satis: accusas eum, qui causam habet aut, ut ego dico, meliorem quam tu, aut, ut vis, parem."
52 Idem 2: "Habes igitur, Tubero, quod est accusatori maxime optandum, confitentem reum."
53 RA Bauman The Crimen Maiestatis in the Roman Republic and Augustan Principate (Johannesburg, 1967) S 142ff.         [ Links ]
54 W Kunkel "Quaestio" in Kleine Schriften (Weimar, 1974) S 94f.
55 K Bringmann "Der Diktator Caesar als Richter?" (1986) 114 Hermes S 72-88, 73.         [ Links ]
56 Th Mommsen Römisches Strafrecht (Leipzig, 1899) S 332ff.
57 Cicero Phil 2 3; Dio Cassius 43 25 1.
58 Bringmann (Fn 55) S 75.
59 Quintilian Inst 11 1 80. Vgl Chr Neumeister Grundsätze der forensischen Rhetorik (München, 1964) S 47; Kumaniecki (Fn 33) S 439.
60 Rochlitz (Fn 34) S 117.
61 Th Mommsen Römisches Staatsrecht, I-III (Berlin, 1887-1888) Bd 1 S 126; Bd 2 S 735.
62 Mommsen (Fn 56) S 35ff.
63 J Bleicken Die Verfassung der römischen Republik (Paderborn, 1975) S 324f; W Kunkel Untersuchungen zur Entwicklung des römischen Kriminalverfahrens in vorsullanischer Zeit (München, 1962) S 25ff.
64 Zur Literatur s Bringmann (Fn 55) S 75.
65 Mommsen (Fn 61) Bd 2 S 735.
66 Cicero Pro Ligario 11.
67 Idem 11-12.
68 Mommsen (Fn 61) Bd 2 S 735.
69 Dio Cassius 42 10 1.
70 McDermott (Fn 1) S 324.
71 J Martin Antike Rhetorik - Technik und Methode (München, 1974) S 28.
72 Auct ad Her 1 14 24; Cicero inv 2 104-108; Quintilian Inst 5 13 5.
73 Cicero inv 2 104ff.
74 Cicero Pro Ligario 30: "Causas, Caesar, egi multas equidem tecum, dum in foro tenuit ratio honorum tuorum, certe numquam hoc modo: 'ignoscite, iudices; erravit, lapsus est, non putavit; si umquam posthac', ad parentem sic agi solet ... sed ego ad parentem loquor: erravit, temere fecit, paenitet; ad clementiam tuam confugio, delicti veniam peto, ut ignoscatur, oro."
75 Idem 1.
76 Kumaniecki (Fn 33) S 445.
77 Auct ad Her 2 25; Cicero inv 1 104.
78 Cicero Pro Ligario 2-5, 20-22.
79 Auct ad Her 2 50; Cicero inv 1 106-109.
80 Auct ad Her 2 26.
81 Rochlitz (Fn 34) S 121.
82 Neumeister (Fn 59) S 71ff.
83 Pro Ligario 1.
84 Idem 17-19.
85 Idem 30.
86 Idem 2-5.
87 Idem 6-29.
88 Idem 11-16.
89 Neumeister (Fn 59) S 51.
90 Rochlitz (Fn 34) S 122.
91 Cicero Pro Ligario 14f.
92 Quintilian Inst 5 13 7: "Deprecatio: suadebimus enim ut laudem humanitatis potius quam voluptatem ultionis concupiscat. " Vgl OE Nybakken "Humanitas Romana" Transactions of the American Philological Association (1939) 70 S 396-413, 398.
93 Cicero Pro Ligario 16.
94 Idem 12.
95 Idem 15.
96 Rochlitz (Fn 34) S 123.
97 Cicero Pro Ligario 17-19.
98 Kumaniecki (Fn 33) S 442ff.
99 Bringmann (Fn 55) S 79.
100 Rochlitz (Fn 34) S 123.
101 Cicero Pro Ligario 29-38.
102 Idem 29. Vgl Neumeister (Fn 59) S 54.
103 Neumeister (Fn 59) S 76. Vgl Cicero part or 15; Mil 92; Sulla 92f; Cluent 202; Cael 79f.
104 Cicero Pro Ligario 30.
105 Idem 33f.
106 Idem 35f.
107 Idem 32f.
108 Idem 30.
109 Idem 29-30.
110 Idem 29 37.
111 Idem 29.
112 Idem 31.
113 Idem 37.
114 Idem 38.
115 Rochlitz (Fn 34) S 124.
116 Cicero Pro Ligario 6 10 15 19 29 30.
117 Idem 1 14 15 16 29 37.
118 Idem 13 14 15 16 29 30.
119 Idem 17-19 30.
120 Idem 30. Vgl Appuleius civ 2 106 144 442 602; Dio Cassius 44 4 4. Hierzu siehe M Fuhrmann "Die Alleinherrschaft und das Problem der Gerechtigkeit" (1963) 70 Gymnasium S 481-514 5087.
121 Cicero Pro Ligario 15 30.
122 Idem 13 14 16.
123 Idem 14 15.
124 Idem 30: "Quicquid dixi, ad unam summam referri volo vel humanitatis vel clementiae vel misericordiae."
125 Idem 10: "Quorum . impunitas, Caesar, tuae clementiae laus est. "
126 Idem 19: "Cognita vero clementia tua quis non eam victoriam probet in qua occiderit nemo nisi armatus?"
127 Idem 6: "O clementiam admirabilem atque omnium laude, praedicatione, litteris monumentisque decorandam!"
128 Vgl Plutarchos Cicero 39; Cato min 54; Cicero fam 7 3 6; Att 11 7 3; Marc 18.
129 Cicero Pro Ligario 30.
130 Idem 31 38.
131 Rochlitz (Fn 34) S 126. Im Gegensatz zur These von Rochlitz siehe Walser (Fn 5) S 96.
132 Bringmann (Fn 55) S 80.
133 Vgl Cicero Pro Ligario 7 13 18 19 33. Hierzu siehe ausführlicher Loutsch (Fn 33) S 99ff.
134 Bringmann (Fn 55) S 80.
135 Rochlitz (Fn 34) S 126f.
136 Cicero Pro Ligario 6.
137 Idem 6 37.
138 McDermott (Fn 1) S 337.
139 Gelzer (Fn 1) S 265.
140 Quintilian Inst 4 1 38-39: "imminuenda quaedam et levanda et quasi contemnenda esse consentio ad remittendam intentionem iudicis, quam adversario praestat, ut fecit pro Ligario Cicero; 39. Quid autem agebat aliud ironia illa, quam ut Caesar minus se in rem tamquam non novam intenderet?; 4, 1, 70. . nisi cui divina illa pro Ligario ironia de qua paulo ante dixeram, displicet; 9, 2, 29. In illa vero sententia: 'Quid autem aliud egimus, Tubero, nisi ut, quod hic potest, non possemus?' admirabiliter urtiusque partis facit bonam causam... ; 9, 2, 50. Nec in personis tantum, sed et in rebus haec contraria dicendi, quam quae intellegi velis, ratio, ut totum pro Ligario prooemium ... ." Vgl McDermott (Fn 1) S 327ff, 336; A Haury L'ironie et l'humour chez Cicéron (Leiden, 1955) S 185f; HV Canter "Irony in the Orations of Cicero" (1936) 57 American Journal of Philology S 457-464; Drumann & Groebe (Fn 38) Bd 3 S 637.
141 McDermott (Fn 1) S 346ff.
142 Cicero Pro Ligario 33: "Te enim dicere audiebamus nos omnes adverarios putare, nisi qui nobiscum essent, te omnis, qui contra te non esse, tuos. "
143 Cicero Marc 17.
144 Cicero Phil 2 116: "adversarios clementiae specie devinxerat."

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